Die „BERGER Helfenden Hände“ ermöglichen es, Ihnen im Alter und bei gesundheitlichen Einschränkungen so lange wie möglich in der ihnen vertrauten Wohnumgebung verbleiben zu können.
Unsere Unterstützung im Alltag mit haushaltsnahen Dienstleistungen, Betreuungen und Alltagshilfen sind für ein selbstbestimmtes Wohnen genauso wichtig wie seniorengerechte Wohnungen.
Diese setzen bereits weit im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit an und erleichtern Ihnen die alltäglichen Dinge rund um die selbständige Haushaltsführung.
Lassen Sie sich doch die schweren Einkaufstaschen tragen oder gehen Sie in Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen. Winterdienst, Renovierung, Treppenreinigung oder Sperrmüll als Problem im Alter?
Auch hierfür sind wir Ihr Ansprechpartner.
Das BERGER Sozialwerk ist eine anerkannte Institution gemäß der NRW Landesverordnung AnFöVO für eine Abrechnung des Entlastungsbetrages und der Pflegesachleistung mit allen Pflegekassen nach §45a und §45b SGB XI.
Des Weiteren erbringen wir für Sie Leistungen im Rahman der Hilfe zur Pflege für alle Sozialträger, Verhinderungspflege nach §39 SGB XI, Umwidmung Kurzzeitpflege §42 SGB XI. Haushaltshilfe nach Krankenhausbehandlung §38 SGB V sowie Leistungen im Rahmen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Behinderte gemäß Eingliederungshilfe §53 und §54 SGB XII i.V.m. §55 SGB IX.
◆ Unterstützung im Alltag
◆ Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Begleitung zu Behörden
◆ Unterstützung beim Schreiben eines Briefes und Ausfüllen von Formularen
◆ Einkaufsdienste
◆ Einkaufsbegleitung
◆ Essensversorgung im Haus
◆ Haushaltsführung
◆ Reinigung von Treppenhaus, Wohnung, Fenstern und Gardinen
◆ Wäschedienst
◆ Hol- und Bringdienste
◆ Hausmeisterdienste
◆ Garten- und Außenarbeiten
◆ Versorgung der Wohnung bei Abwesenheit
◆ Hilfe bei der Grabpflege
◆ kleine Reparaturen
◆ Handwerkerdienste
◆ Montage von Möbeln
◆ Umzugshilfen
◆ Wohnungsauflösungen
◆ Stundenweise Betreuung von Demenz erkrankten oder behinderten Menschen
◆ Begleitung von demenzerkrankten Menschen als Betreuungsangebot nach § 45b SGBXI
◆ Assistenzleistungen, Verhinderungspflege
◆ Entlastung von pflegenden Angehörigen
◆ Sicherheitsbesuche
◆ Begleitung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
◆ Mobile Fußpflege
◆ Kooperation mit ambulanten Pflegediensten
◆ Hausnotruf
◆ Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen
◆ Fahrdienst
◆ Begleitdienste
◆ Begleitdienste
◆ Unterstützung bei Freizeitaktivitäten
◆ Freizeitbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe
◆ Vorlesen
◆ Individuelle Betreuung
◆ Hilfe bei privaten Feiern
◆ offene Beratungsstelle
◆ Sozialdienst
◆ Seniorenberatung
◆ Pflegeberatung
◆ Wohnraumberatung
Gerne organisieren wir für Sie weitere Möglichkeiten der Unterstützung. Sprechen Sie uns an, für jeden Bedarf finden wir die für Sie geeignete Lösung.